Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat viel in Bewegung gesetzt.
Viele Details sind diskussionswürdig und werden auch in Zukunft Verantwortliche, Benutzer, Auftragsverarbeiter und nicht zuletzt Datenschutzbeauftragte, Anwälte und Gerichte beschäftigen. Hinzu kommen Themen wie z.B. die ebenfalls strafbewehrte NIS-2-Richtlinie.
Wie jede Rechtsmaterie hat auch die DS-GVO über mehrere Entwicklungschritte hinweg ihren Platz im Regelwerk der Gesetze gefunden. Einige Missstände wurden erst in der Praxis ersichtlich, manche Bedenken stellten sich als unbegründet heraus.
Auch die Landesdatenschutzbeauftragten als Kontrollbehörden haben diese Entwicklung genau verfolgt und bei Bedarf auf notwendige Änderungen hingewirkt.
Die in der DS-GVO strafbewehrten Handlungen wurden bereits sanktioniert und Bußgelder gegen Unternehmen werden auch in Zukunft verhängt werden.
Unternehmen müssen nunmehr zeigen, ob sie die Zeit genutzt haben und den in der DS-GVO geforderten Datenschutz leben, in ihre Prozesse integriert haben und im Sinne von kontinuierlichen Verbesserungsprozessen weiterentwickeln…genau hier sehen wir unsere Aufgabe!
Als externe Datenschutzbeauftragte erfassen wir Ihren Ist-Zustand und begleiten Sie kontinuierlich auf dem Weg zu einem DS-GVO-konformen Unternehmen!
Kontaktieren Sie uns, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot!